Indossamentverbindlichkeiten

Indossamentverbindlichkeiten
die aus Wechselunterschriften entstehenden Eventualverpflichtungen (aus eigenen Ziehungen, aus Bürgschaften, v.a. Wechsel- und Scheckbürgschaften und Avalkrediten sowie aus  Indossamenten). Eine Inanspruchnahme ist nur bei Zahlungsunfähigkeit der anderen aus dem Wechsel Verpflichteten zu erwarten; infolgedessen Ausweis außerhalb der Bilanzsumme (unter dem Strich) gemäß § 251 HGB ( Haftungsverhältnisse). Von besonderer Bedeutung in der Bankbilanz.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Eventualverbindlichkeit — Eventualverbindlichkeiten resultieren bei bilanzierenden Unternehmen aus der Übernahme von Haftungen wie Bürgschaften, Garantien, sonstigen Gewährleistungsverträgen oder weitergegebenen Wechseln, wenn zum Bilanzstichtag unsicher ist, ob und wann… …   Deutsch Wikipedia

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