- Indossamentverbindlichkeiten
- die aus Wechselunterschriften entstehenden Eventualverpflichtungen (aus eigenen Ziehungen, aus Bürgschaften, v.a. Wechsel- und Scheckbürgschaften und Avalkrediten sowie aus ⇡ Indossamenten). Eine Inanspruchnahme ist nur bei Zahlungsunfähigkeit der anderen aus dem Wechsel Verpflichteten zu erwarten; infolgedessen Ausweis außerhalb der Bilanzsumme (unter dem Strich) gemäß § 251 HGB (⇡ Haftungsverhältnisse). Von besonderer Bedeutung in der Bankbilanz.
Lexikon der Economics. 2013.